Weiterbildender Masterstudiengang für Wirtschafts- und Steuerrecht (LL.M., Berufsbegleitend)
Typ | Master of Laws |
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Studienform | Berufsbegleitend | |
Schwerpunkt | Steuerrecht (Tax Law) | |
Studienbeginn | Wintersemester | |
Dauer | 18 Monate | |
Bewerbungsfrist | 31. August eines jeden Jahres | |
Kosten | 4.750,00€ | |
Sprache | Deutsch | |
Benötigte Berufserfahrung | 1 Jahre | |
Ort | Bochum |
Ruhr-Universität Bochum - Kompetenzzentrum Steuerrecht / Weiterbildender Masterstudiengang für Wirtschafts- und Steuerrecht im Detail
Profil des Studiengangs
Der Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht ermöglicht seinen Studierenden die Erlangung eines qualifizierten überdurchschnittlichen Profils in Form der Weiterbildung. Er zielt mit seinen Inhalten auf die Tätigkeit in einem wirtschafts- und steuerrechtlichen Umfeld ab. Die Einsatzmöglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen sind vielfältig und reichen von Tätigkeiten in den einschlägigen Abteilungen von Rechtsanwaltskanzleien sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bis hin zu verschiedensten Unternehmen sowie Berufs- und Interessenverbänden. Hinzu kommen Tätigkeitsfelder in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes wie beispielsweise den Kartell- oder Finanzbehörden. Die Profilausbildung erlaubt es zudem auch freiberuflich tätigen Unternehmensberatern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, ihre bisher erlangten Fähigkeiten zu vertiefen und so ihre Beratungsergebnisse weiter zu verbessern. Die Studierenden sind nach Abschluss des Studiums in der Lage, bekannte wie unbekannte Sachverhalte des Wirtschafts- und Steuerrechts unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse sowie neuerer Rechtsprechung in ihrer praktischen Tätigkeit umfassend rechtlich zu würdigen. Sie können rechtliche Mechanismen frühzeitig antizipieren und gegebenenfalls zielsicher beeinflussen. Bei ihrer Lösungsfindung können sie stets auf das ihnen vermittelte rechtliche Systemverständnis zurückgreifen, das es ihnen erlaubt, auch diffizile Fragestellungen des Wirtschafts- und Steuerrechts auf hohem Niveau zu bearbeiten. Dabei profitieren sie zudem von hinzugewonnen Kenntnissen aus der einschlägigen Fachliteratur. Den wissenschaftlichen Umgang mit derselben sowie die sichere Nutzung von juristischen Suchmaschinen und Datenbanken haben die Studierenden nicht zuletzt im Rahmen ihrer Masterarbeit unter Beweis gestellt.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Studium sind die folgenden Voraussetzungen notwendig:
1. ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschluss an einer deutschen Hochschule mit einem Staatsexamen, einem Diplom-, Master- oder Bachelorgrad. Im Rahmen des Studiengangs müssen wenigstens 240 ECTS-Punkte erworben worden sein, wobei bis zu 60 ECTS-Punkte aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden können.
2. eine einschlägige Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.
Den unter 1. genannten Studienabschlüssen stehen vergleichbare Studienabschlüsse an ausländischen Hochschulen gleich. Die Bewerber/-innen müssen in diesem Fall darlegen, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen (§ 49 Abs. 12 HG NRW).
Aufbau und zeitlicher Ablauf des Studiengangs
Der Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht umfasst insgesamt drei Studiensemester. Die ersten beiden sind für das Abschließen der sieben Module vorgesehen, im Einzelnen den Besuch der Lehrveranstaltungen (Kontaktzeit), die diesbezügliche Vor- und Nacharbeit (Selbststudium) und die Ablegung der verschiedenen Prüfungsleistungen innerhalb der Module. Das dritte und letzte Studiensemester bleibt der Anfertigung der Masterarbeit vorbehalten.
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Weiterbildender Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht
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