Medizinrecht (LL.M.) (LL.M., Berufsbegleitend)
Typ | Master of Laws |
Logo aktualisieren |
Studienform | Berufsbegleitend | |
Schwerpunkt | Medizinrecht | |
Studienbeginn | Sommer- und Wintersemester | |
Dauer | 24 Monate | |
Kosten | 3.000,00€ | |
Sprache | Deutsch | |
Benötigte Berufserfahrung | 1 Jahre | |
Ort | Dresden |
Dresden International University / Medizinrecht (LL.M.) im Detail
Der weiterbildende Medizinrechtsmaster an der Dresden International University ist interdisziplinär im besten Sinne des Wortes: Ärzte, Betriebswirte, Juristen, Versicherungskaufleute und Public Health-Manager diskutieren und lernen gemeinsam auf Augenhöhe.
Der Studiengang Medizinrecht, LL.M. ist ein weiterbildender Studiengang, mit dem der akademische Grad eines „Master of Laws“ erworben werden kann. Das vorrangige Ausbildungsziel des Masterstudiengangs ist es, Absolventen von juristischen und medizinischen bzw. aus gesundheitsökonomischen Studiengängen mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss medizinrechtliche Kompetenzen zu vermitteln, die Voraussetzung für die Lösung von Problemen an der Schnittstelle der beiden Disziplinen Medizin und Recht sind. Die Teilnehmer beherrschen abschließend zentrale Arbeitsfelder der Medizin in rechtlicher Hinsicht.
Das Studium vermittelt die Fähigkeit, medizinisch relevante Sachverhalte aus juristischer Sicht zu analysieren und dabei an der Lösung von relevanten Problemen mit Vertretern der jeweils anderen Disziplin zusammenzuarbeiten. Dabei geht es sowohl um die Vermittlung von Wissen als auch von Vorgehensweisen, wie mit derartigen Sachverhalten umzugehen ist. Die Problemlösung wird mit den Teilnehmern angesichts der Breite dieses Gebiets an einzelnen exemplarisch ausgewählten Bereichen erarbeitet. Für die Auswahl dieser Bereiche war die praktische Relevanz entscheidend.
Der Studiengang richtet sich an Studenten, die bereits ein juristisches oder medizinisches Studium abgeschlossen und über einschlägige berufliche Erfahrungen im medizinischen bzw. rechtlichen Bereich verfügen.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der ständigen Weiterentwicklung medizinischer Forschung und deren Anwendung in der Praxis unterliegen Ärzte zunehmend komplexer Zusammenhänge, aber auch Auseinandersetzungen zwischen dem ärztlichen Berufsrecht, der ärztlichen Berufsordnung und der Umsetzung neuester Behandlungsmethoden am Patienten. Schauen wir uns beispielsweise den Arbeitsalltag eines Facharztes in einem Klinikum an, ist der behandelnde Arzt mit Fragen der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht konfrontiert, mit Auswirkungen aus dem Patientenrechtegesetz und der daraus resultierenden Rechtsprechung. Sein Handeln steht neben dem Bemühen um die optimale Be-handlungsqualität durch das DRG-System auch immer unter dem Druck der Wirtschaftlichkeit. Durch die Kenntnisse, die Ärzte in dem juristischen Teilbereich Medizinrecht erwerben, können Ärzte fachliche Handlungen konsequenter entscheiden und sich berufsrechtlich durch den Erwerb juristischer Grundkenntnisse absichern.
Voraussetzungen
- Erster Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (240 ECTS) sowie mind. 1 Jahr Berufserfahrung
- Bewerber mit weniger als 240 ECTS können fehlende Leistungspunkte über Zusatzmodule erwerben. Wir beraten Sie gern.