Masterstudiengang Medienrecht, LL.M.
Typ | Master of Laws |
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Kosten | Kosten auf Anfrage | |
Sprache | Deutsch |
Mainzer Medieninstitut / Johannes Gutenberg Universität Mainz / Masterstudiengang Medienrecht, LL.M. im Detail
Der Masterstudiengang Medienrecht (LL.M.), den der Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Kooperation mit dem Mainzer Medieninstitut anbietet, ist ein umfangreiches Ausbildungsangebot mit interdisziplinärem Zuschnitt. Basierend auf der allgemeinen juristischen Ausbildung werden vertiefte Kenntnisse auf dem Spezialgebiet des Medienrechts im weitesten Sinne vermittelt. Das Studium beinhaltet neben den Grundlagen in den wichtigsten Bereichen des Medienrechts auch Einblicke in Randbereiche und behält den Praxisbezug immer im Auge. Dabei werden auch kommunikations- und politikwissenschaftliche sowie journalistische und publizistische Aspekte in den Studiengang integriert. Die Unterteilung in Pflicht- und Wahlpflichtkurse garantiert eine umfassende Ausbildung und ermöglicht daneben individuelle Schwerpunktsetzung.
In den Pflichtmodulen im Wintersemester werden zugleich die für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erforderlichen theoretischen Kenntnisse gem. § 14 j FAO vermittelt.
Im Sommersemester wird ein Modul angeboten, das die für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht nach § 14 k FAO erforderlichen Themenbereiche umfasst.
Der Masterstudiengang beginnt jeweils zum Wintersemester. In zwei Präsenzsemestern müssen alle Pflichtkurse (18 Leistungspunkte), eine bestimmte Anzahl an Wahlmodulkursen (21 Leistungspunkte) sowie ein Seminar (6 Leistungspunkte) belegt und bestanden werden. Im Anschluss daran wird eine Masterarbeit geschrieben. Es besteht die Möglichkeit, die Studiendauer flexibel zu verlängern und die Kurse auch in drei oder vier Semestern abzuleisten. Dies erlaubt es insbesondere Berufstätigen und Referendaren, den Masterstudiengang auch begleitend neben einer anderen Tätigkeit zu absolvieren.
Nach erfolgreich absolviertem Studium wird der akademische Grad eines “Master of Laws” (LL.M.) verliehen
In den Pflichtmodulen im Wintersemester werden zugleich die für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erforderlichen theoretischen Kenntnisse gem. § 14 j FAO vermittelt.
Im Sommersemester wird ein Modul angeboten, das die für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht nach § 14 k FAO erforderlichen Themenbereiche umfasst.
Der Masterstudiengang beginnt jeweils zum Wintersemester. In zwei Präsenzsemestern müssen alle Pflichtkurse (18 Leistungspunkte), eine bestimmte Anzahl an Wahlmodulkursen (21 Leistungspunkte) sowie ein Seminar (6 Leistungspunkte) belegt und bestanden werden. Im Anschluss daran wird eine Masterarbeit geschrieben. Es besteht die Möglichkeit, die Studiendauer flexibel zu verlängern und die Kurse auch in drei oder vier Semestern abzuleisten. Dies erlaubt es insbesondere Berufstätigen und Referendaren, den Masterstudiengang auch begleitend neben einer anderen Tätigkeit zu absolvieren.
Die Lehrveranstaltungen werden zum größten Teil in Blockveranstaltungen abgehalten und finden freitags und samstags (einzelne Wahlmodulkurse, nicht verpflichtend, teilweise auch donnerstags abends) statt. Jede Lehrveranstaltung endet mit einer Prüfung. Am Ende ist eine eigenständige wissenschaftliche Masterarbeit zu schreiben, die mit 15 Leistungspunkten in die Endnote eingeht (Bearbeitungszeit: drei Monate).
Module
Informationstechnologierecht
Urheber- und Medienrecht
Recht der elektronischen Medien
Vertiefung Urheber- und Medienrecht
Bewertungen
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