Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren (LL.M., Berufsbegleitend)
Typ | Master of Laws |
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Studienform | Berufsbegleitend | |
Schwerpunkt | Insolvenzrecht | |
Studienbeginn | Wintersemester | |
Dauer | 24 Monate | |
Bewerbungsfrist | https://www.umwelt-campus.de/ucb/index.php?id=fris | |
Kosten | 1.750,00€ | |
Sprache | Deutsch | |
Ort | Birkenfeld |
Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld / Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren im Detail
Der Master-Studiengang „Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren (LL.M.)“ richtet sich an Juristinnen und Juristen, Betriebswirtinnen und Betriebswirte, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, die sich zu externen oder internen Beratern von Unternehmen in der Krise aus- und weiterbilden lassen wollen.
Studienbeginn: immer zum Wintersemester
Bewerbungsfrist: 31. August (in der Regel Verlängerung bis 30. September)
Regelstudienzeit: 4 Semester berufsbegleitend
Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
Akkreditierung: bis 28.02.2025
Zulassungsbeschränkung: Nein, beachten Sie aber die Zulassungsvoraussetzungen.
Gebühren: 1.750 € pro Semester (zzgl. Semesterbeiträge); zzgl. einmaliger Masterprüfungsgebühr i.H.v. 500 €
Zusatz: Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zum Höheren Dienst und zur Promotion in Deutschland und im Ausland.
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Master-Thesis vier Semester und setzt sich aus insgesamt acht Modulen zusammen.
Das erste Semester beinhaltet zwei Module: „Insolvenzverfahrensrecht“ und „Betriebswirtschaft“. Zielsetzung des Moduls 1 „Insolvenzverfahrensrecht“ ist die Vermittlung von Kenntnissen über die Einleitungsvoraussetzungen eines Insolvenzverfahrens und dessen typischen Ablauf von Verfahrenseröffnung bis zur Aufhebung. Weitere Lerninhalte dieses Moduls sind die besonderen Verfahrensarten der Insolvenzordnung sowie die Zuständigkeiten bei grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren. In dem zweiten Modul „Betriebswirtschaft“ werden betriebswirtschaftliche Grundlagen zur Buchführung, Bilanzierung, Bewertung, Rechnungslegung und Kostenrechnung sowie Kenntnisse über Analysemethoden zur Krisenerkennung und Sanierungsstrategien vermittelt. Daneben sollen Relevanz und Schnittstellen betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen im Bereich insolvenzrechtlicher Sanierungsinstrumente vermittelt und die haftungsrechtlichen Konsequenzen einer gescheiterten Fortführung behandelt werden.
Das zweite Semester beinhaltet die Module 3 und 4 „Insolvenzrecht I“ und „Insolvenzrecht II“. Zielsetzung der Module ist die Vermittlung von Kenntnissen der vertrags-, arbeits-, sozial-, straf- und umweltrechtlichen Besonderheiten im Kontext eines Insolvenzverfahrens. Weiterhin sollen die Insolvenzanfechtung und die Möglichkeiten und Beschränkungen der Aufrechnung unter den Bedingungen der Insolvenz behandelt werden.
Das dritte Semester beinhaltet die Module „Steuern und Finanzwirtschaft“ und „Restrukturierung und Sanierung". Gegenstand von Modul 5 sind die betrieblichen Steuerarten, die Grundzüge des Steuerverfahrens sowie die Vermittlung von Kenntnissen über die Konsequenzen der Insolvenzeröffnung für das betriebliche Steuerwesen sowie über die steuer- und abgabenrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters. Weiterhin wird das System der Kreditsicherheiten sowie die Auswirkung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf bestellte Kreditsicherheiten behandelt. Eine weitere Kurseinheit von Modul 5 beschäftigt sich mit dem Bankrecht im Insolvenzverfahren. Modul 6 „Restrukturierung und Sanierung“ zielt darauf ab, Kenntnisse zur Restrukturierung und Sanierung (einschließlich M&A) zu vermitteln.
Im vierten Semester fertigen die Studierenden die „Master-Thesis“ an (Modul 7) und verteidigen diese in einem „Kolloquium“ (Modul 8).
Die ersten drei Semester beinhalten insgesamt sechs Module, die sich in vier bis fünf Kurseinheiten untergliedern.
- Modul 1: Insolvenzverfahrensrecht
- Modul 2: Betriebswirtschaft
- Modul 3: Insolvenzrecht I
- Modul 4: Insolvenzrecht II
- Modul 5: Steuern und Finanzwirtschaft
- Modul 6: Restrukturierung und Sanierung
Zu jeder Kurseinheit werden Studienbriefe ausgegeben, die der selbständigen Erarbeitung der vom Studienplan geforderten Inhalte dienen. Die Studienmaterialien sind für die Verwendung im Eigenstudium konzipiert und sind didaktisch und formal so gestaltet, dass sie ohne fremde Hilfe verstanden werden.
Zu jedem Modul und zu jeder Kurseinheit finden einmal jährlich Präsenzveranstaltungen an einem Wochenende (Freitag und Samstag) statt, in denen die zuvor per Selbststudium erworbenen Kenntnisse durch Vorträge und Diskussionen vertieft und erweitert werden sollen. Im Rahmen der Präsenzveranstaltungen soll den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, Fragen zu den Inhalten der Studienbriefe zu klären, die praktische Umsetzung zu diskutieren und sich auf die Modulprüfungen vorzubereiten. Weiterhin dienen die Präsenzveranstaltungen dazu, dass sich die Studierenden kennenlernen und untereinander Erfahrungen austauschen.
Je Semester sind bis zu sechs Präsenzwochenenden vorgesehen. Die Klausuren finden an einem weiteren Wochenende am Ende des Semesters statt. Für die Module 1 - 6 ist jeweils die Erbringung einer Studienleistung vorgesehen. Eine Studienleistung ist eine von einer/einem Prüfenden bewertete individuelle Leistung. Sie kann beispielsweise in Form von Referaten, Hausarbeiten, Einsendeaufgaben, Protokollen, Testaten oder Klausurarbeiten erbracht werden. Das Bestehen der Studienleistung ist Zulassungsvoraussetzung zur Klausur im betreffenden Modul.
- Modul 7: Master-Thesis
- Modul 8: Kolloquium
Das vierte Semester ist für die Anfertigung der Masterarbeit vorgesehen. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate.
Das Studienangebot bzw. die Betreuung der Studierenden wird durch den Einsatz neuer Bildungsmedien (Online-Ressourcen, Diskussionsforen und Online-Seminare) ergänzt. Die Lernplattform StudIP soll den Austausch unter Studierenden fördern sowie zur Bereitstellung von Informationen und Studienmaterialien dienen.
Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden im Berufsfeld des
Insolvenzverwalters tätig zu sein. Darüber hinaus vermittelt der
Studiengang die für die Insolvenz- und Sanierungsberatung erforderlichen
Fähigkeiten. Insbesondere soll der Rahmen für gesetzeskonformes
Verhalten (z. B. Insolvenzantragspflichten etc.) für Unternehmen in
Krise und Insolvenz vermittelt werden.
Die Ausbildung vermittelt die erforderliche Qualifikation zur Bestellung eines Insolvenzverwalters. Weiteres Berufsfeld der Absolventen ist die Sanierungsberatung im weitesten Sinne. Hierunter lässt sich die Beschäftigung als externer Unternehmensberater oder als Unternehmensberater in verschiedenen Berufsfeldern fassen, wie z. B. in der Rechtsabteilung von Banken, als auch die Beratung vor und innerhalb eines Insolvenzverfahrens aus Sicht der Gläubiger für eine Gläubigerschutzvereinigung.
Weiterhin werden sämtliche theoretischen Lerninhalte vermittelt, die für den Fachanwalt für Insolvenzrecht erforderlich sind. Rechtsanwälte können die nach § 14 der FAO erforderlichen besonderen Kenntnisse zur Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erwerben.
Akademische Qualifikation
Voraussetzung für die Zulassung zu dem Masterstudiengang Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren ist eine erste akademische Qualifikation, die in der Regel durch einen Bachelor- oder Diplomabschluss (Note 2,5 oder besser) oder eine erste juristische Staatsprüfung (Note befriedigend oder besser) nachgewiesen wird. Bei einer schlechteren Gesamtnote kann die Zulassung mit Auflagen verbunden werden. Darüber, ob Auflagen gemacht werden, und über deren Art entscheidet der Zulassungsausschuss aufgrund der Bewerbungsunterlagen.
Berufsqualifizierender Abschluss
Eine Zulassung aufgrund einer berufsqualifizierenden Abschlussprüfung außerhalb der Hochschule, wie insbesondere ein Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferexamen und den Nachweis über eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. mindestens einem Jahr ist ebenso möglich.
Alternative Zugangswege sind unter Auflagen möglich.
Voraussetzungen
- Bachelor- oder Diplomabschluss
- erste juristische Staatsprüfung
- berufsqualifizierenden Abschlussprüfung
- Zulassung unter Auflagen möglich