Klaus Tschira Stiftung fördert "Juniorprofessur für Recht und Digitalisierung"
Die Bucerius Law School in Hamburg richtet zum 1. Februar 2019 die neue „Juniorprofessur für Recht und Digitalisierung“ ein.
Dienstag, 21 August, 2018
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Die Bucerius Law School in Hamburg richtet zum 1. Februar 2019 die neue „Juniorprofessur für Recht und Digitalisierung“ ein. Ermöglicht wird die Juniorprofessur in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Förderung der Klaus Tschira Stiftung in Höhe von 450.000 Euro. Die Juniorprofessur ist zurzeit ausgeschrieben.
Die alle Lebensbereiche erfassende Digitalisierung verändert die Gesellschaft radikal. Dem Recht kommt dabei eine entscheidende Regelungs- und Steuerungsfunktion zu. Die Juniorprofessorin oder der Juniorprofessor soll die gesellschaftlichen Umwälzungen der Digitalisierung erfassen, erforschen und dazu lehren. Im Fokus stehen die Auswirkungen der Digitalisierung auf Recht, Rechtsdienstleistungen und die Rechtswissenschaft. So lernen kommende Generationen der an der Bucerius Law School ausgebildeten Juristinnen und Juristen, die Herausforderungen der Digitalisierung in sämtlichen Bereichen des Rechts aktiv mitzugestalten.
Position stärken
Die von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius gegründete Bucerius Law School profiliert und stärkt mit der Einrichtung dieser Juniorprofessur ihre Expertise im Bereich „Recht und Digitalisierung“. Die Hochschule ist Mitglied der European Legal Techno¬logy Association (ELTA), sie hat 2017 ein Technology Competence Certificate für Jura-Studierende eingeführt und organisiert im Sommer 2018 das erste Summer Program Legal Technology and Operations. Die Bucerius Law School verfügt über Anknüpfungspunkte für inter¬disziplinäre Forschung insbesondere in Deutschland und in den USA.
Digitalisierung durchdringt Gesellschaft, Wirtschaft und Recht
Beate Spiegel, Geschäftsführerin der Klaus Tschira Stiftung: „Die Digitalisierung durchdringt nicht nur Wirtschaft und Gesellschaft, sie hat auch unmittelbaren Einfluss auf unser Arbeits- und Privatleben. Unser Recht muss weiterentwickelt werden, damit es zu den neuen technischen Möglichkeiten passt. Die Juniorprofessur soll einen wichtigen Beitrag leisten – sowohl in der Mitgestaltung als auch in der Lehre des neuen Rechts.“