Gesetz zum Geheimnisverrat: Mehr Pressefreiheit für die Medien?
Nach einem Beschluss der Bundesregierung soll zukünftig die Pressefreiheit gestärkt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf mit Neuerungen im Straf- und Strafprozessrecht hat sie dazu auf den Weg gebracht. Er treibt ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag v
Donnerstag, 14 Oktober, 2010
Nach einem Beschluss der Bundesregierung soll zukünftig die Pressefreiheit gestärkt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf mit Neuerungen im Straf- und Strafprozessrecht hat sie dazu auf den Weg gebracht. Er treibt ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag voran, der die Stärkung der Pressefreiheit schon im Oktober 2009 vereinbart hatte.
So soll es eine Neuregelung des Rechts zum sogenannten „Geheimnisverrat“ geben. Journalisten machen sich dann nicht mehr der „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ strafbar, wenn sie geheimes Material entgegennehmen oder veröffentlichen. Mit dieser Maßnahme wird vor allem der Schutz möglicher Quellen und Informanten verstärkt.
Der Entwurf sieht außerdem einen stärkeren Schutz vor Beschlagnahmen vor. Heute darf Material nicht beschlagnahmt werden, das Mitarbeiter der Presse von Informanten bekommen haben. Sie dürfen außerdem die Aussage verweigern bezüglich der Herkunft des Materials.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Beschlagnahme aber trotzdem möglich. Mit dem Gesetz sollen diese Ausnahmen weiter beschränkt werden. Zukünftig soll nicht nur ein einfacher Verdacht einer Straftat gegen einen Medienangehörigen genügen, sondern es soll ein „dringender Tatverdacht“ erforderlich sein.