Fernstudium Rechtsfachwirt: Weiterbildung für Rechtsanwalts- und Notargehilfen
Das Berufsbild der Rechtsanwalts- und Notargehilfen hat eine rasante Entwicklung hinter sich – von der einfachen Schreibkraft zu qualifizierten Mitarbeitern für selbständige Sachbearbeitung war es ein weiter Weg. Er macht die entsprechende fachliche Quali
Sonntag, 19 September, 2010
Das Berufsbild der Rechtsanwalts- und Notargehilfen hat eine rasante Entwicklung hinter sich – von der einfachen Schreibkraft zu qualifizierten Mitarbeitern für selbständige Sachbearbeitung war es ein weiter Weg. Er macht die entsprechende fachliche Qualifizierung der Fachkräfte notwendig, zum Beispiel mit einem Fernstudium zum Notar- oder Rechtsfachwirt.
Aus diesem Grund hat das Fernstudieninstitut der Beuth Hochschule Berlin ihr Studienangebot für Rechtsanwalts-und Notarfachangestellte erweitert. In einem berufsbegleitenden Fernstudium mit einer Dauer von drei Monaten können sie sich umfangreiches fachliches Wissen aneignen und auf die Abschlussprüfung vorbereiten. Sie qualifiziert zum Notar- oder Rechtsfachwirt. Beide Studiengänge sind unabhängig voneinander.
Zielgruppe des Studiums sind Fachangestellte, die neben einer einschlägigen Berufsausbildung langjährige Berufserfahrung nachweisen können und nach Aufstiegsmöglichkeiten durch qualitativ hochwertige Tätigkeiten suchen oder auch in leitenden Positionen tätig werden möchten.
Das Studienmaterial wird von renommierten Rechtsanwälten, Richtern, Notaren und Dozenten der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin entwickelt und aktualisiert. Sie übernehmen außerdem die Dozententätigkeiten während der Präsenzphasen. Der Studieninhalt für die Rechtsfachwirte besteht aus Büroorganisation und Verwaltung, Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung inklusive der Betreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht, aber auch in der Zwangsvollstreckung.
Ziel ist damit die Vermittlung nicht-anwaltlicher und anwaltlicher Sachbearbeitung. Der Notarfachwirt fokussiert dagegen vor allem auf Liegenschafts- und Grundbuchrecht, Familien- und Erbrecht und Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht sowie Beurkundungsrecht.
Die Prüfung zum Notarfachwirt wird vor der Notarkammer abgelegt, während die Prüfung zum Rechtsfachwirt an der Rechtsanwaltskammer Berlin stattfindet. Studienbeginn ist der 01. Oktober 2010, Anmeldungen sind noch möglich bis zum 30. September.