20 Jahre deutsch-französischer Studiengang der Rechtswissenschaften
Am 13. März dieses Jahres fand an der Kölner Universität ein Festakt zu Ehren des zwanzigjährigen Bestehens des gemeinsamen rechtswissenschaftlichen Studienganges mit der Pariser Sorbonne Universität statt.
Montag, 10 Mai, 2010
Am 13. März dieses Jahres fand an der Kölner Universität ein Festakt zu Ehren des zwanzigjährigen Bestehens des gemeinsamen rechtswissenschaftlichen Studienganges mit der Pariser Sorbonne Universität statt.
Die Feier, welche von ehemaligen Absolventen des Studienganges organisiert wurde, fand großen Zuspruch bei aktuellen und früheren Studenten des Studienganges. Des Weiteren waren zahlreiche führende Bildungspolitiker beider Länder anwesend. Als Festredner traten Professor Thomas von Danwitz und Jean-Claude Bonichot auf, beide sind Richter am Europäischen Gerichtshof.
Umrahmt wurde die Feier durch einen Kongress, auf welchem Richter und Politiker gemeinsam über die Rolle der europäischen Richter bei der Entwicklung von Rahmenbedingungen für die Arbeit grenzüberschreitend tätiger Unternehmen nachdachten.
Der deutsch-französische Studiengang der Rechtswissenschaften wurde im Jahr 1990 gegründet und ist bis heute der einzige rechtswissenschaftliche Studiengang, welcher zeitgleich in zwei unterschiedlichen Ländern juristische Kompetenzen vermittelt. Bislang wurde der Studiengang von etwa eintausend Studierenden besucht, welche in ihrer überwiegenden Mehrzahl verantwortungsvolle Tätigkeiten in deutsch-französischen sowie international tätigen Anwaltskanzlein als auch innerhalb von Regierungsorganisationen bekleiden.
Geleitet wird der gemeinsame Studiengang heute von den Professoren Martin Henssler, Barbara Dauner-Lieb, Thomas von Danwitz und David Capitant. Bei den Gründern handelt es sich um Michael Fromont und Ulrich Hübner.